Prognosezeitraum (BU)

Die Ursachen, die zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen können sind: Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit.

Die versicherte Person muss dabei „dauerhaft außerstande“ sein, im zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin zu arbeiten.

Nach derzeitiger Rechtssprechung ist unter „dauerhaft“ ein Zeitraum von drei Jahren (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1039) zu verstehen. Ein solch langer Prognosezeitraum kann aus Kundensicht nachteilig werden. Besonders dann, wenn die Berufsunfähigkeit von kürzerer Dauer ist. In diesen Situationen würde dem versicherten Anspruchssteller vom Versicherungsunternehmen keine BU-Rente ausgezahlt werden.

Vor diesem Hintergrund bieten heutzutage viele Versicherungsgesellschaften einen so genannten abgekürzten Prognosezeitraum in ihren Bedingungswerken an. Dabei ist der Begriff „dauerhaft“ vielfach durch die Formulierung „voraussichtlich mindestens sechs Monate“ ersetzt. Damit ist der Prognosezeitraum zum einen exakt formuliert und gegenüber der Drei-Jahres-Dauer deutlich zugunsten der Kunden reduziert.

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