Provisorische Maßnahmen

Kosten durch provisorische Maßnahmen zum Schutz der versicherten Sachen gelten in den Sachversicherungen als mitversichert (z.B. Abschnitt A § 8 Absatz 2 i) VHB 2008).

Bei einem Einbruch wird die Türverglasung zerstört. Der Versicherungsnehmer lässt eine Spanplatte provisorisch einsetzen.

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