Prozessquoten der BU-Versicherer

Der unabhängige Informationsdienst „map-repot“ veröffentlicht seit Jahren eine Untersuchung zu den Berufsunfähigkeit-Prozessquoten. Aus der Quote kann abgelesen werden, inwieweit eine Versicherungsgesellschaft im Fall der Berufsunfähigkeit eine Leistung auch tatsächlich erbringt.

Das erste BU-Rating 2005 brachte die MORGEN & MORGEN GmbH heraus. Dabei wurde insbesondere die Bedingungs-Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherungen beleuchtet.

In einem zweiten Schritt wurden die „5-Sterne“ (beste Bewertung: ausgezeichnet) Versicherer an ihrer Prozessquote gespiegelt (siehe Abb.: Prozessquoten).

Die Prozessquote sollte bei der Qualitätsbewertung einer BU-Versicherung ein wichtiges Kriterium bei der Kaufentscheidung sein.

Natürlich sind es nicht die Versicherungs-Gesellschaften alleine, welche für die „hohen“ Quoten verantwortlich sind. Auch Versicherungsnehmer sorgen durch falsche und unvollständige Angaben über ihren Gesundheitszustand dafür, dass rechtmäßig auch keine Leistungen ausgezahlt werden können.

Prozesse sind daher auch ein Indiz für die Beratungsqualität. Grundsätzlich müssen alle Antragsfragen wahrheitsgemäß vollständig beantwortet werden. Nur so ist sichergestellt, dass im Fall der Fälle Überraschungen vermieden werden können.

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