Rückdeckungsversicherung

Die Rückdeckungsversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen in der betrieblichen Altersversorgung, wenn die Durchführungswege Pensionszusage und rückgedeckte Unterstützungskasse gewählt werden.


Rückdeckung von Pensionszusagen

Bei einer Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) verpflichtet sich ein Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern u.U. auch nur einem einzelnen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgungsleistungen zu zahlen. Zugesagt werden können Renten oder einmalige Kapitalzahlungen für den Todesfall zur Absicherung der Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder, Lebenspartner oder Lebensgefährten), für den Fall einer Invalidität oder bei Erreichen er Erreichen der Altersgrenze) direkt vom Unternehmen an die Versorgungsempfänger ausgezahlt werden. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, kann das Unternehmen eine (oder auch mehrere) Rückdeckungsversicherungen abschließen. Dabei ist das Unternehmen Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.

Der zu versorgende Versorgungsanwärter ist "versicherte Person". Der wesentliche formale Unterschied zur Direktversicherung besteht im Bezugsrecht. Bei der Rückdeckungsversicherung werden die Leistungen an das Unternehmen ausgezahlt, das davon seine Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsanwärtern erfüllt. Bei der Direktversicherung hingegen werden die Versorgungsleistungen direkt von der Versicherung an die Bezugsberechtigten (Arbeitnehmer oder Hinterbliebene) ausgezahlt. (Daher kommt auch der Name Direktversicherung.)


Rückdeckung von Unterstützungskassen

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse tritt die U-Kasse an die Stelle des Unternehmens. Eine Firma tritt einer U-Kasse als Trägerunternehmen bei, um die betriebliche Altersversorgung über diese U-Kasse abzuwickeln. Grundsätzlich muss das Unternehmen die U-Kasse mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit diese die Versorgungsleistungen zahlen kann. Das geschieht auch ganz direkt beim Modell der pauschal-dotierten U-Kasse.

Bei der rückgedeckten U-Kasse schließt diese als Versicherungsnehmerin eine Rückdeckungsversicherung ab. Sie wird Beitragszahlerin und ist auch die Bezugsberechtigte, an die die Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Da die U-Kasse über keine eigenen Mittel zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verfügt, erhält sie von dem Trägerunternehmen die Versicherungsbeiträge zzgl. einer Verwaltungsgebühr überwiesen. Die rückgedeckte U-Kasse ist eigentlich nur eine Verwaltungseinheit, die die Altersversorgung abwickelt.


Unterschiedliche Formen der Rückdeckung

Bei der Rückdeckung unterscheidet man zwischen einer partiellen, einer vollen und einer kongruenten Rückdeckung. Bei der partiellen (teilweisen) Rückdeckung werden entweder nur bestimmte Risiken (Tod und/oder Invalidität) durch eine Risikoversicherung für den Todesfall und für den Fall der Berufsunfähigkeit rückversichert. Man spricht aber auch von einer partiellen Rückdeckung, wenn zwar alle zugesagten Leistungsarten, aber dann nur zum Teil rückgedeckt werden.

Beispiel: Ein Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern eine Alters- und Invalidenrente von 1.000 EUR mit 60% Witwen-/Witwerrente zu. Er schließt aber nur eine Versicherung über 500 EUR Alters- und Invalidenrente und über 300 EUR Hinterbliebenenrente ab. Auch das ist eine partielle Rückdeckung.

Bei einer vollen Rückdeckungsversicherung werden Kapitalbeträge versichert, obwohl Renten zugesagt wurden. Allerdings werden die Kapitalleistungen so bemessen, dass davon die Rentenverpflichtungen voll bezahlt werden können.

Von einer kongruenten Rückdeckungsversicherung spricht man immer dann, wenn die zugesagten Versorgungsleistungen deckungsgleich rückversichert wurde. Im obigen Beispiel würde das bedeuten, dass die Firma eine Versicherung über 1.000 EUR monatliche Alters- und Invalidenrente und über 600 EUR Monatsrente abschließt. Kongruent heißt also in jedem Fall, dass eine Kapitalzusage durch eine Kapitalvericherung und eine Rentenzusage durch eine Rentenversicherung rückgedeckt wird.


Andere Instrumente für die Rückdeckung

Auch wenn man immer von einer "Rückdeckungsversicherung" spricht, kann ein Unternehmen auch andere Instrumente zur Finanzierung der Altersrente nutzen. Für die U-Kasse gilt das nicht, da der zwingend den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen vorschreibt. Bei der Rückdeckung einer Pensionszusage kann speziell die Kapitalbildung für die Altersversorgung auch über Investmentfonds, Sparpläne oder jede andere Form von Ansparung erfolgen. Wichtig ist dabei nur, dass im Rahmen des Sparvorgangs zu Rentenbeginn der benötigte Geldbetrag zur Verfügung steht.

Die vorzeitigen Risiken (Tod und Invalidität)können natürlich nur über Versicherungsprodukte abgesichert werden. Wird eine solche Kombination von Risikoversicherungen und anderen Sparplänen gewählt, sollte man dafür sorgen, dass die Berufsunfähigkeitsabsicherung so groß ist, dass daraus auch noch die Sparrate zur Finanzierung der Altersrente bedient werden kann.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Hans-Dieter Stubben, Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH.

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