Rauch (Industrieversicherung)

Mitversicherte Gefahr in der Extended Coverage-Deckung.

Rauch muss plötzlich und bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austreten und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirken. Ein allmähliches Einwirken gilt nicht als mitversichert (§ 1 Abs. 3c ECB 99).

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