Rechtsschutzversicherung - Kfz-Vertrags- und Sachenrecht

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kfz-Verträgen (einschließlich Versicherungsverträgen) und aus dinglichen Rechten an Kraftfahrzeugen, wie z.B.

  • Mängelansprüche aus Kauf- oder Werkvertrag
  • Kfz-Kauf, Kfz-Reparatur- und Mietwagenstreitigkeiten
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Kraftfahrtversicherung

Fallbeispiele

  • Sie haben "sehr günstig" einen angeblich unfallfreien Gebrauchtwagen gekauft. Nach vier Wochen stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen schweren Vorschaden hatte, der Rahmen verzogen ist...
  • Sie haben einen Leasingvertrag mit monatlichen Raten abgeschlossen. Statt der ursprünglich vereinbarten 200 EUR verlangt die Leasingfirma 300 EUR unter Hinweis auf das Kleingedruckte...

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

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