Rechtsschutzversicherung für Landwirte

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Stellen Sie sich einmal vor: Das gelieferte Futter ist schadstoffbelastet und Ihre damit gefütterten Mastrinder im Wert von 20.000 € müssen notgeschlachtet werden. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern und den Futtermittelhersteller auf Schadenersatz verklagen. Dabei kann ein Weg durch mehrere Instanzen erforderlich sein und das kann teuer werden: In so einem Fall können Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von rund 17.000 € entstehen.

Diese Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz in den Belangen des Landwirtschafts- und Verkehrsrechts, unabhängig von der Rechtsform und der Gewerbesteuerpflicht Ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Vorausgesetzt Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb ist Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft.

Versichert sind:

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • die Mitinhaber und Hoferben, soweit sie im Betrieb des Versicherungsnehmers tätig sind und dort oder in räumlicher Nähe wohnen
  • die Altenteiler, soweit sie im Betrieb des Versicherungsnehmers oder in räumlicher Nähe wohnen deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnende Ehe- oder Lebenspartner
  • die minderjährigen Kinder dieser Personen
  • die volljährigen unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zur ersten Berufstätigkeit.

Versicherungsschutz besteht für diese Personen:

  • im privaten Bereich
  • im beruflichen Bereich als Landwirt und Arbeitnehmer mit den auf sie zugelassenen Fahrzeugen
    • oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenden Fahrzeugen
    • oder von diesen als Selbstfahrer gemieteten Fahrzeugen
    • oder vorübergehend gemieteten PKWs, Kombis, Krafträdern sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen

Wichtig: Gilt nicht für die volljährigen Kinder. Diese benötigen für ihre eigenen Fahrzeuge eine eigene Verkehrsschutzversicherung

  • als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande zu Wasser und in der Luft

Versichert sind außerdem:

  • alle im Betrieb beschäftigen Personen in ihrer Tätigkeit für den Betrieb
  • alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

Mit der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sind folgende Leistungen versichert:

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt z.B. die Kosten für:

  • gesetzliche Gebühren Ihres frei gewählten Rechtsanwalts sowie Honorarvereinbarungen im Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • die Anwaltskosten Ihrer Gegenpartei, falls Sie in dem Rechtsstreit unterliegen sollten
  • Gerichtskosten
  • Zeugengebühren
  • Sachverständigenkosten

Manche Versicherer bieten Ihnen Rechtsschutz bis zu einer Deckungssumme von 1. Million € je Rechtsschutzfall. Außerdem übernehmen sie zusätzlich ein Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 €.

Bitte beachten Sie:

  • Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bezieht sich auf alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile des Betriebes.
  • Nicht versicherbar bzw. nicht mitversichert sind alle Tätigkeiten und Nebenbetriebe, die mit der land- oder forstwirtschaftlichen Urproduktion nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Dazu zählt etwa der Abbau von Bodenschätzen oder das Betreiben einer öffentlichen Tankstelle. Diese können mit anderen Rechtsschutz-Firmenkundenprodukten, versichert werden.
  • In der Vergangenheit bestand keine Rechtsschutzdeckung, wenn das auslösende Ereignis (Schadensursache) vor dem Datum des Rechtsschutz-Vertragsabschlusses lag (Kausalereignistheorie). Dies hat sich jetzt für neu abgeschlossene Verträge (ab 2007) geändert: Entscheidend ist jetzt, dass zum Datum des Schadenseintritts (Rechtsschutzfall) Versicherungsschutz, d.h. ein Rechtsschutzvertrag besteht, auch wenn die Schadensursache in der Vergangenheit liegt (Folgeereignistheorie). Daraus ergibt sich ein erheblicher Vorteil.

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

Aktuelle Nachrichten