Rechtsschutzversicherung für Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes

Streitfälle im Arbeitsalltag und im täglichen Leben sind nicht selten. Neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen oder Sonderbestimmungen sind oft nicht mehr zu durchschauen. Überraschend können Sie und Ihr Unternehmen in eine strittige Rechtslage geraten. Ein Rechtsstreit kann dann nicht nur viel Zeit, sondern oft auch viel Geld kosten - bei ungewissem Ausgang.

Eine Rechtsschutz-Kombi für das Straßenverkehrsgewerbe nimmt Ihnen das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern und praktisch sämtliche versicherbaren Risiken abdecken.

Versichert sind:

  • Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter inkl. Spezial-Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf besonders schwerwiegender Vergehen
  • Sie und Ihre Familie im Privatbereich
  • Ihre privat genutzten Fahrzeuge und nach Bedarf gewerblich genutzten Fahrzeuge
  • Ihre gewerblich und privat genutzten Immobilien

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungsarten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

  • die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes
  • die Anwaltskosten des Gegners beim Unterliegen
  • die Gerichtskosten
  • die Zeugengebühren
  • die Kosten der gerichtlich herangezogenen Sachverständigen
  • im Spezial-Straf-Rechtsschutz alle angemessenen Honorarvereinbarungen

Die Deckungssummen variieren je Rechtsschutz-Versicherer.

Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme:

  • Der Verkehrs-Bereich, der Wohnungs- und Grundstücksbereich und der Spezial-Straf-Rechtsschutz können auf Wunsch ausgeschlossen werden.
  • Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann auch alleine abgesichert werden.
  • Das Vermieter-Risiko ist gesondert zu versichern.

Es besteht ferner die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei der der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.

Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

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