Rentenartfaktor (Gesetzliche Rentenversicherung)

Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente.

Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei

1. Renten wegen Alters 1,0

2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5

3. Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0

4. Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667

5. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0

6. Erziehungsrenten 1,0

7. kleinen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,25

8. großen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,6 beziehungsweise 0,55

9. Halbwaisenrenten 0,1

10. Vollwaisenrenten 0,2

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