Rentenformel in der gesetzlichen EU

Gehen wir nun der Frage nach, wie die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet wird: Sie folgt einer ähnlichen Rentenformel wie die der Altersrente auch.

ERWERBSMINDERUNGS-RENTEN-FORMEL
Rente = Summe Entgeltpunkte (inkl. Zurechnungszeit)
        x aktueller Rentenwert (West/Ost)
        x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor 
        abzüglich Prämie Krankenversicherung der Rentner

Die persönlichen Entgeltpunkte (EP) spiegeln dabei die individuelle Beitragsleistung (Verdienstverhältnisse, max. Beitragsbemessungsgrenze) des Versicherten während seines gesamten Berufslebens wider. Einen EP erwirbt der Versicherte, wenn sein Bruttojahresarbeitslohn in einem Jahr exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht.

Der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung drückt die monatliche Altersrente für einen Entgeltpunkt aus. Bis 30.06.2006 beträgt dieser

  • volle Erwerbsminderungsrente:

West: 26,13 EUR ; Ost: 22,97 EUR

  • halbe Erwerbsminderungsrente:

West: 13,07 EUR ; Ost: 11,49 EUR

Der Rentenartfaktor (RF) beträgt 1,0 bei der vollen und 0,5 bei der halben Erwerbsminderungsrente

„Zurechnungszeit“ bedeutet, der Versicherte wird bei Erwerbsunfähigkeit so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr durchgehend gearbeitet.

Im Zugangsfaktor kommt der Rentenabschlag von 0,3% pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns (weil Rente vor 65. Lebensjahr) zum Ausdruck. Er beträgt bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr 0,892.

Praxisbeispiel: Durchschnittsverdiener:

Angenommen ein heute 30 Jahre alter Versicherter hätte 10 Jahre (120 Monate) immer durchschnittlich verdient, also zuletzt rd. 2.460 EUR (2005) brutto im Monat. Dann würde er bereits aus dieser Zeit 10 Entgeltpunkte (Ein Jahr Durchschnittsverdienst entspricht einem EP) gutgeschrieben bekommen.

Zusätzlich kommen noch die Entgeltpunkte (EP) aus der Zurechnungszeit hinzu. Das sind im Beispiel 29,9 EP (10 EP / 120 Monate x 360 Monate (Zurechnungsmonate bis zum 60. Lebensjahr)).

Rechnung: 
	39,9 EP (Summe EP) 
x 	26.13 EUR (aRw) 
x  	1 (Rentenartfaktor) 
x 	0,892 (Zugangsfaktor)
= 	929,99 EUR Monatsrente
./.. 	81,84 EUR (Krankenversicherung der Rentner)
= 	848,15 EUR monatliche Erwerbsminderungsrente

Diese Rente bedeutet bereits einen massiven finanziellen Einschnitt. Bei dem angenommenen Bruttoverdienst von 2.460 EUR im Monat ergeben sich nämlich folgende Versorgungslücken (näherungsweise):

Single:				Netto		Versorgungslücke
Steuerkl. 1/0:			1.445 EUR		597 EUR
Verheiratet, 1 Kind:		Netto		Versorgungslücke
Steuerkl. 3/1:			1.761 EUR		913 EUR

Hinzu kommt möglicherweise die zusätzliche Rentenkürzung durch die Rentenbesteuerung im Rahmen der neuen Regelungen der Einkommensteuer (Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005).

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