Rentensteuer

Nach der am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Neuregelung zur Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche steuerliche Belastung von Renten und Beamtenpensionen langfristig beseitigt, indem die Renten auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt werden. Nach Abschluss der Umstellung können die Rentenbeiträge voll vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Dafür muss die spätere Rente als Einkommen voll versteuert werden. Die Umstellung dauert Jahrzehnte. Neben dem weiterhin steuerfreien Arbeitgeberanteil können die Arbeitnehmer auch bestimmte prozentuale Anteile von ihrem eigenen Beitragsanteil steuerlich absetzen. Dieser Prozentsatz steigt in jährlichen Stufen bis 2025 auf 100 Prozent.

Rentner, die seit 2008 neu Rente beziehen, müssen 56 Prozent ihrer Rente mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Dieser Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang stufenweise, bis er 2040 dann 100 Prozent erreicht. Wegen der Freibeträge werden viele Rentner jedoch auch weiterhin keine Steuern zahlen. Von Steuerzahlungen betroffen sind häufig nur diejenigen Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch über Zusatzeinkünfte, etwa Betriebsrenten, Zinsen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, verfügen.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung

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