Restkreditversicherung

Die Restkreditversicherung (auch als Restschuldversicherung bezeichnet) dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber. Abgesichert werden können unter anderem Baufinanzierungen, Ratenkredite, Dispositionskredite auf Girokonten sowie Verfügungsrahmen auf Kreditkartenkarten.

Abgesicherte Risiken

In der Restkreditversicherung sind heute üblicherweise die folgenden Risikobausteine abgesichert: Tod, Arbeitsunfähigkeit und unverschuldete Arbeitslosigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist versichert, wenn der Kunde in Folge einer Krankheit oder einer Körperverletzung (Unfall) außerstande ist, seine bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Arbeitslosigkeit ist versichert, wenn die versicherte Person aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis heraus unverschuldet – beispielsweise durch eine betriebsbedingte Kündigung – arbeitslos wird. In jüngster Zeit wurden weitere Bausteine wie die Absicherung schwerer Krankheiten oder Assistance-Dienstleistungen in die Restkreditversicherung integriert. Schwere Krankheiten sind u. a. Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt.

Leistungen der klassischen Restkreditversicherung

Die Restkreditversicherung übernimmt im Falle von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Karenzzeit die gegenüber dem Gläubiger fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen, je nach Vereinbarung ganz oder teilweise. Innerhalb der Karenzzeit muss der Leistungsfall ununterbrochen bestanden haben. Der Zeitraum der Karenzzeit selbst ist leistungsfrei.

Im Todesfall wird die zum Todeszeitpunkt vorhandene Restschuld geleistet. Damit entlastet die Restkreditversicherung die Hinterbliebenen von der Tilgung. Im Falle einer schweren Krankheit erfolgt nach Ablauf einer Karenzzeit ebenfalls die Rückführung der Restschuld.

Für alle Risiken wird die Leistung maximal in Höhe der Höchstversicherungssumme erbracht.

Ergänzung zur Restkreditversicherung

Über die Assistance-Dienstleistungen erhält der Kunde Hilfestellung im Falle von Arbeitslosigkeit zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Dazu zählen u. a. eine Bewerbungsberatung und der Check der Bewerbungsunterlagen. Neben der Arbeitslosigkeits-Assistance gibt es auch passende Konzepte für die Bereiche Arbeitsunfähigkeit, Scheidung und Pflege.

Vorteile der Restkreditversicherung

Der Kreditgeber minimiert sein Ausfallrisiko, da existenzielle Risiken über die Restkreditversicherung abgedeckt sind. Weil der Vertragsabschluss bei den meisten Anbietern über Gruppenversicherungsverträge erfolgt, wird der administrative Aufwand reduziert. Ein detailliertes Antragsannahmeverfahren entfällt. Das Risiko Arbeitslosigkeit kann nur über die Restkreditversicherung abgesichert werden. Am Markt gibt es keine Möglichkeit, dieses Risiko anderweitig privat zu versichern.

In der Restkreditversicherung ist es üblich, dass bei Antragstellung auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Lediglich bekannte ernstliche Vorerkrankungen sind in den ersten zwei Jahren nach Beginn ausgeschlossen, wenn der Versicherte wegen dieser innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn ärztlich beraten oder behandelt wurde (Wartezeit). Ist eine ernstliche Erkrankung nicht bekannt und wurde diese auch nicht ärztlich behandelt, entfällt die Wartezeit. Für während der Versicherungsdauer erstmals diagnostizierte Erkrankungen besteht ebenfalls keine Wartezeit.

Die Versicherungssumme für den Todesfall und eine schwere Krankheit passt sich dem Darlehensverlauf an. Die Leistungen im Falle von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entsprechen der monatlichen Mehrbelastung durch die Kreditrückzahlung. Baufinanzierungen bilden eine Ausnahme. Hier wird meist nur ein Teil der Rate abgesichert, um die entstehende Versorgungslücke bei Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld zu schließen.

Dieser Artikel wurde erstellt von Cardif Versicherungen

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