Ruheversicherung - Kfz-Haftpflicht

Ruheversicherung ist ein beitragsfreier Versicherungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung bei vorübergehender Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeugs ab zwei Wochen Dauer bis zu einem Jahr. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des Einstellraums oder des umfriedeten Abstellplatzes gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Anderenfalls kann es zu einer (teilweisen) Leistungspflicht des Versicherers kommen.

Die Ruheversicherung kann Einfluss auf die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse haben, wenn sie mehr als sechs Monate andauert. Näheres ist in den jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt.

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