Schadenrückkauf

Das System der Schadenfreiheitsklassen bringt es mit sich, dass die Rückstufung eines Versicherungsvertrags teurer werden kann als der eigentliche Schaden. In diesem Fall bietet sich der Rückkauf des Schadens an, der Versicherungsnehmer übernimmt ihn also selbst. Der Rückkauf ist in der Haftpflichtversicherung möglich, wird aber teilweise auch in der Vollkaskoversicherung angeboten.

Eine Parkbeule verursacht 300 EUR Reparaturkosten am geschädigten Fahrzeug, die von der Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Verursachers übernommen werden. Sein Vertrag befindet sich in SFR 4 (60 Prozent) und würde nach SFR 2 (85 Prozent) zurückgestuft. Der Tarifbeitrag beträgt 500 EUR. Der finanzielle Nachteil der Rückstufung beträgt:

  • im 1. Jahr nach dem Schaden (SFR 2 statt SFR 5/55 Prozent): 30 Prozent Mehrbelastung = 150 EUR.
  • im 2. Jahr (SFR 3/70 Prozent statt SFR 6/55 Prozent): 15 Prozent Mehrbelastung = 75 EUR.
  • im 3. Jahr (SFR 4/60 Prozent statt SFR 7/50 Prozent): 10 Prozent Mehrbelastung = 50 EUR.
  • Im 4. Jahr (SFR 5/55 Prozent statt SFR 8/50 Prozent): 5 Prozent Mehrbelastung = 25 EUR.
  • Im 5. Jahr (SFR 6/55 Prozent statt SFR 9/45 Prozent: 10 Prozent Mehrbelastung = 50 EUR.
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In diesem Beispiel sind nach fünf Jahren bereits 350 EUR Nachteil aus der Rückstufung aufgelaufen, die sich bis in die höchste SFR-Klasse hinauf weiter summieren würden. Der Rückkauf des Schadens lohnt sich in jedem Fall.

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