Schadenstätte - Versicherungsdefinition

Der Begriff Schadenstätte ist nicht auf den Bereich des Versicherungsortes oder des Versicherungsgrundstücks begrenzt; er umfasst auch die Umgebung, wenn von benachbarten Grundstücken oder öffentlichen Verkehrsflächen Trümmer und sonstige Reste entfernt werden müssen.

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