Schusswaffen

Mitversichert ist nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung der erlaubte private Besitz und der Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Ausgeschlossen ist jedoch der Gebrauch zu Jagdzwecken, hierfür gibt es die Jagdhaftpflichtversicherung. Ebenfalls ausgeschlossen bleibt die Haftung wegen Gebrauchs der Waffen zu strafbaren Handlungen.

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