Schwankungsreserve (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die Träger der Rentenversicherung halten eine Schwankungsreserve (Betriebsmittel und Rücklagen), der die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind. Das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur Schwankungsreserve.

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