Selbstbeteiligung (Private Krankenversicherung)

Übliche Form der Kostensenkung in der privaten Krankenvollversicherung. Der Versicherte erhält einen Anreiz zu niedrigen Behandlungskosten und wird mit günstigeren Beiträgen belohnt. Eine besonders hohe Selbstbeteiligung sieht der so genannte Großschadenstarif vor (z.B. 5.000 EUR pro Versicherungsjahr).

Folgende Selbstbeteiligungen sind verbreitet:

  • Festbetrag (z.B. 500 EUR pro Versicherungsjahr).
  • Prozentuale Beteiligung (z.B. 10 Prozent an jedem Schaden).
  • Kombination aus Festbetrag und prozentualer Beteiligung (z.B. 10 Prozent an allen Schäden eines Versicherungsjahres, mindestens 500 EUR, maximal 2.000 EUR).
  • Staffelregelung: Der Versicherer übernimmt gestaffelt nach Versicherungsjahren bestimmte Kosten (z.B. Kosten der Zahnbehandlung im 1. Jahr bis 500 EUR, im 2. Jahr bis 750 EUR usw.).

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