Staffelregelung (BU)

Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45 Prozent entsprechend 45 Prozent der vollen Rente erhalten.

Aktuelle Nachrichten