Stand von Wissenschaft und Technik - Produkthaftungsgesetz

Hierunter fasst man den Inbegriff der Sachkunde, die im wissenschaftlichen und technischen Bereich vorhanden ist, also die Summe an Wissen und Technik, die allgemein anerkannt ist und allgemein – auch über Ländergrenzen hinaus – zur Verfügung steht. 

Nach dem Produkthaftungsgesetz ist die Ersatzpflicht des Herstellers ausgeschlossen, wenn der Produktfehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, objektiv nicht erkannt werden konnte.

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