Standardtarif (Private Krankenversicherung)

Tarifart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Ältere Privatversicherte, die mindestens zehn Jahre eine private Krankheitskostenvollversicherung haben, können in den Standardtarif wechseln. Sie müssen entweder 65 Jahre alt sein oder mindestens 55 mit einem Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder unter 55, wenn sie eine Rente oder Pension beziehen.

Die Leistungen sind ungefähr auf das Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung reduziert, die Beiträge niedriger als in der normalen Vollversicherung. Eingeführt wurde der Standardtarif auf Grund der Diskussion um die Bezahlbarkeit der Beiträge zur PKV im Alter, da Rentner und Pensionäre diese im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten vollständig selbst zahlen müssen.

Der Standardtarif ist mittlerweile in den Basistarif überführt worden.

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