Statusfeststellungsverfahren (Gesetzliche Rentenversicherung)

Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl. I 2000, Seite 2) wurde ein Anfrageverfahren (Statusfeststellungsverfahren) eingeführt, das den Beteiligten in Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber verschaffen soll, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.

Zuständig für die Durchführung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen.

Weiterführende Links

Befreiung von der Sozialversicherung (SV Check)

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