Steuerliche Behandlung (Pflegeversicherung)

Für die Behandlung der Beiträge zur Sozialen oder private Pflegeversicherung gilt das Gleiche wie für die Krankenversicherung.

Nach dem 31.12.1957 Geborene können die Beiträge für private Pflege-Zusatzversicherungen bis zu 184 EUR (268 EUR für Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen.

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Pflegekostenversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Steuerliche Behandlung (Krankenversicherung)

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