Steuerliche Behandlung (Private Unfallversicherung)

Beiträge zu privaten Unfallversicherungen können bei der Einkommensteuer im Rahmen der geltenden Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Kapitalleistungen – z.B. Invaliditätssumme – sind derzeit steuerfrei, Rentenzahlungen hingegen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Todesfallleistungen sind erbschaftsteuerpflichtig.

Für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gelten die steuerlichen Regeln wie für die Kapitallebensversicherung.

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Steuerliche Behandlung (Lebensversicherung)

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