Steuerrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer (Zeitwertkonten)


Die steuerfreie Ansammlung vom Wertguthaben in Zeitwertkonten ergibt sich aus der Tatsache, dass Löhne und Gehälter dann besteuert werden, wenn sie dem Arbeitnehmer zufließen. Bei der Vereinbarung eines Zeitwertkontos wird ein Teil des Lohnes/Gehaltes für bereits erbrachte Arbeitsleistung diesem Konto gutgeschrieben, damit es während der Freistellungsphase ausgezahlt werden kann. Aus diesem Grund hat der Arbeitnehmer während der Ansammlungsphase keinen lohnsteuerlichen Zufluss und verschiebt diesen auf die Freistellungsphase in der Zukunft. Die ausgezahlten Beträge aus dem Zeitwertkonto fließen dem Arbeitnehmer erst dann als laufendes Gehalt zu und sind zu versteuern.

An diesen Aufschub der Steuerpflicht knüpfen die Finanzbehörden einige Bedingungen, die zum größten Teil durch das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 geregelt werden. Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto vor der Fälligkeit des Lohnes/Gehaltes erfolgen muss.

Die Finanzbehörden lassen somit in der Praxis zu, dass nicht nur laufender/s Lohn/Gehalt, sondern auch Tantieme oder andere Einmalzahlungen kurz vor dessen Auszahlung noch auf dem Zeitwertkonto gutgeschrieben werden.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).

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