Stornohaftzeit

Stornohaftzeit ist der Zeitraum zwischen Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung und dem vollständigen "verdienen" der Courtage bzw. Provision. Auf Grund gesetzlicher Regelungen sind z.B. Lebensversicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei einem Storno in den ersten Jahren einen Teil der Abschlusskosten zurück zu erstatten. Durch die Vereinbarung einer Stornohaftzeit eröffnen sich die Versicherer die Möglichkeit, den Vermittler am Stornorisiko zu beteiligen.

Setzt der Vermittler als Obervermittler seinerseits Untervermittler ein, ist ihm dringend empfohlen, auch mit diesen eine Stornohaftzeit analog der Stornohaftzeit des Versicherers zu vereinbaren. Auch sollte der Obervermittler während der Stornohaftzeit die an den Untervermittler weitergegebene Vergütung absichern. Ohne Sicherheiten läuft er sonst ggf. Gefahr, dem Versicherer Rückzahlungen zu leisten, die er seinerseits nicht beim Untervermittler realisieren kann.

Quellenhinweis

Dr. jur. Andre Kempf

Rechtsanwalt

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