Tierhaltung (BHV)

Wachhund für betriebliche Zwecke

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die 
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs-  
oder branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere aus der Haltung von 
Tieren für den versicherten Betrieb einschließlich der gesetzlichen 
Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist

Beispiel:

  • Der Wachhund reißt sich von der Leine los, läuft vom Betriebshof auf den Bürgersteig und fügt einem Kind erhebliche Bissverletzungen am Bein zu.

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