Tierlebensversicherung - Definition

Die Tierlebensversicherung ist eine spezielle Versicherung nach Art der Lebensversicherung, die entweder als dauerhafte oder als kurzfristige Versicherung abgeschlossen werden kann. Versichert wird eine bestimmte Versicherungssumme. Als Versicherungsfälle können vereinbart werden:

  • Tod oder Nottötung infolge von Krankheit, Unfall, Trächtigkeit und Geburt, Operation zur Abwendung eines Versicherungsfalles oder Kastration.
  • Diebstahl oder Raub sowie Abschlachten durch Diebe.
  • Zuchtuntauglichkeit.
  • Totgeburt oder Tod der Leibesfrucht.
  • Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren oder einem anderen, vereinbarten Zweck durch Krankheit oder Unfall.

Die Tierlebensversicherung kann für Zucht-, Luxus- oder auch Nutztiere abgeschlossen werden.

Die Todesfallversicherung kann auch auf einzelne der o.g. Todesfallgründe oder auf Verenden beim Transport oder beim Weidegang beschränkt werden. Die Sachgefahren (Brand, Explosion oder Blitzschlag) werden nur abgedeckt, wenn sie nicht durch eine Sachversicherung bereits versichert sind.

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