Tilgungsaussetzungsversicherung

Auch: Hypothekentilgungsversicherung

Gestaltungsform der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der die Versicherung zur Tilgung eines Hypothekendarlehens eingesetzt wird, das entweder der Lebensversicherer selber oder ein anderer Kreditgeber erteilt. Die Tilgung des Darlehens wird ausgesetzt, der Kreditnehmer zahlt lediglich die Kreditzinsen. Gleichzeitig wird die Lebensversicherung angespart, so dass diese mit ihrer Ablaufleistung den zu einem bestimmten Termin fälligen Kredit tilgen kann. Dabei können folgende Gestaltungsformen eingesetzt werden:

  • Die Versicherungssumme wird so gewählt, dass sie zusammen mit der Überschussbeteiligung ungefähr die Kredithöhe erreicht. Der Vorteil des Kunden liegt in günstigeren Beiträgen begründet, gleichzeitig trägt er jedoch das Risiko, dass die Ablaufleistung nicht zur vollständigen Kredittilgung ausreicht.
  • Die Versicherungssumme entspricht der Kreditsumme; die Überschussanteile werden anderweitig verwendet. Diese Versicherung ist teurer, aber der Kunde trägt auch nicht das Risiko einer nicht ausreichenden Ablaufleistung.
  • Alternativ kann auch eine Kreditablösung vereinbart werden für den Zeitpunkt, an dem die Versicherungssumme und die erzielten Überschüsse zusammen den Kreditbetrag erreicht haben.

Die Gestaltung ist nur in bestimmten steuerlichen Situationen des Kreditnehmers günstiger als andere Formen der Hypothekentilgung. Deshalb gibt es beim Einsatz und der Gestaltung verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten. Bei neuen Verträgen ab 1.1.2005 kommt erschwerend hinzu, dass die Auszahlung nicht mehr steuerfrei ist und damit vermutlich in vielen Fällen keine ausreichende Rendite mehr erzielt wird.

Das Darlehen kann, muss aber nicht von der Lebensversicherung vergeben werden. Lebensversicherer haben hierbei bestimmte Beleihungsgrenzen, die zu beachten sind und verlangen eine erstrangige Absicherung im Grundbuch.

Weiterführende Links

Steuerliche Behandlung (LV)

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