Tod - Versicherungsfall

Durch das Versterben einer Person kann in der Personenversicherung der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers erfolgen (z.B. Todesfallsumme in der Risikolebensversicherung). In der Sozialversicherung löst der Tod verschiedene Leistungsansprüche für die Hinterbliebenen aus.

Wurde der Tod der Person durch einen Dritten verschuldet, entstehen Haftungsansprüche, die zum der Eintritt der Leistungspflicht eines Haftpflichtversicherers führen.

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