Umwelthaftpflicht Modell (Kurzform)

Die wesentlichen Teile des eigentlichen Umweltdeckungskonzeptes sind in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) festgelegt. Die wichtigsten Inhalte des Umweltdeckungskonzeptes sind kurzgefasst folgende:

  • Konzeption als Einheitsmodell für sämtliche Schäden (und Anspruchsgrundlagen) durch Umwelteinwirkungen über die Umweltpfade Boden, Wasser und Luft mit Einschluss von Allmählichkeitsschäden;
  • Deckungsbausteine für den individuell angepassten Versicherungsschutz für die unterschiedlichen vorhandenen Umweltanlagen;
  • eine eigene, speziell auf die Charakteristiken von Umweltschäden zugeschnittene Definition des Versicherungsfalls;
  • Ersatz von Aufwendungen zur Schadenverhinderung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls;
  • Versicherungsschutz auch für Schäden durch den sog. Normalbetrieb;
  • Eine Nachhaftungsregelung für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages.

Das UHV-Modell beinhaltet nach einem Bausteinprinzip in einem Vertrag umfassend den Versicherungsschutz für das Umweltanlagen-Risiko, das Umweltregress-Risiko sowie für das Umweltbasis-Risiko.

Vorteilhaft für den Betriebsinhaber ist, dass ihm durch diese Strukturierung des Versicherungsschutzes ein besserer Überblick über die bei ihm vorhandenen Risiken ermöglicht wird. Nur die tatsächlich vorhandenen Haftungsrisiken sollen mit den einzelnen Bausteinen des UHV-Modells auch erfasst werden.

Die Versicherung dieser Risiken erfolgt dann in einem gesonderten Vertrag mit eigenen Versicherungssummen neben der BHV.

Eine Ausnahme von dem Erfordernis eines separaten Vertrages für die Versicherung von Umwelthaftungsrisiken gilt dann, wenn beim VN lediglich die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung erforderlich ist. In diesem Fall wird diese als Annex zur BHV vereinbart und in diesen Vertrag integriert, überwiegend mit einer eigenen Versicherungssumme. Möglich ist dies, wenn der zu versichernde Betrieb über keine besonderen umweltrelevanten Anlagen verfügt, die gesondert über das UHV-Modell zu versichern wären, sondern lediglich sein allgemeines Umweltrisiko abgesichert haben muss.

Beispiele:

  • Der VN betreibt einen Schreibwarenhandel in seinem mit Fernwärme geheizten Haus. In der Adventszeit vergisst er die brennenden Kerzen des Adventskranzes zu löschen bevor er Feierabend macht. Es kommt zu einem Brand, durch dessen Rußentwicklung Anwohner Rauchvergiftungen erleiden und die Fassaden der benachbarten Häuser beschädigt werden.
  • Ein Angestellter des VN ist beauftragt, Material aus der Lagerhalle zu holen. Dabei überquert er unachtsam die Straße. Ein Tanklastfahrzeug, das Heizöl geladen hat, muss deshalb ausweichen und prallt gegen eine Pizzeria. Heizöl läuft in Boden und Kanalisation aus.

Zugrunde gelegt werden in diesem Fall die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung), die im Wesentlichen dem Inhalt des UHV-Modells entsprechen.

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