Umweltschadensgesetz in der Landwirtschaft - Übersicht

Umweltschadensgesetz erweitert die Haftung für Unternehmen

Seit dem 30.04.2007 gelten in Deutschland neue Regeln für die Haftung bei Umweltschäden. Das neue Umweltschadensgesetz, das im November 2007 in Kraft tritt, sieht für Schäden am Ökosystem eine rückwirkende Haftung ab diesem Tag vor. Verursacher können für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht werden. Das ist ein kaum zu kalkulierendes Risiko - nicht nur für Betreiber von Anlagen, sondern auch für die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen.

Neu ist, dass verursachende Betriebe für Sanierungskosten aufkommen müssen, die von der zuständigen Behörde auferlegt werden und bisher vom Steuerzahler getragen wurden. Dabei gilt für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Anlagen eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung).

Gegen finanzielle Belastungen, die sich aus dem Umweltschadensgesetz ergeben, können Sie sich absichern. Der Versicherungsschutz beinhaltet Sanierungskosten für Schäden an der Umwelt. Sie gewährt bei Betriebsstörungen Deckung außerhalb des Betriebsgrundstücks und kann auf Schäden an dem eigenen Grundstück und Grundwasserschäden erweitert werden. Der Versicherungsschutz besteht auch für die verschuldensunabhängige Haftung.

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