Unberechtigte Ansprüche - Haftpflichtversicherung

Eine Leistungsart der Haftpflichtversicherung ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer (VN) und auf Grundlage des versicherten Risikos (versicherte Eigenschaft oder Tätigkeit) gerichtet werden. Diese Leistung wird auch passiver Rechtsschutz genannt.

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