Unfall-Tagegeldversicherung (Unfallversicherung)

Die Unfall-Tagegeldversicherung ersetzt den Einkommensausfall bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Der Beginn kann ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden – allerdings nur bei Selbstständigen und Hausfrauen – oder ab einem späteren Tag, zum Beispiel bei Arbeitnehmern ab dem 43. Tag (typischerweise Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).

Ein vollständigerer Schutz entsteht über eine Kranken-Tagegeldversicherung, die auch bei der in der Praxis viel häufiger auftretenden, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eintritt. Kann diese zum Beispiel wegen Vorerkrankungen nicht mehr abgeschlossen werden, stellt die Unfall-Tagegeldversicherung wenigstens einen teilweisen Ersatz dar.

weiterführende Links

Krankenhaustagegeld (Private Krankenversicherung)

Aktuelle Nachrichten