Unisextarif - Übersicht

Die EU-Gleichstellungsrichtlinie schreibt Unisex-Tarife bei Versicherungen seit dem 21. Dezember 2012 vor. Dabei handelt es sich um Verträge, bei denen das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht zu unterschiedlichen Beiträgen führen darf. Betroffen sind vor allem private Krankenversicherungen sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Während Renten- und Krankenversicherungen für Frauen günstiger wurden, verteuerten sich Kfz-, Unfall- und Lebensversicherungen.

Lebensversicherungstarif, der die unterschiedliche Lebenserwartung der Geschlechter nicht berücksichtigt. Erstmals wurde der Unisextarif 2006 für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge vorgeschrieben.

Weiterführende Links

Riester-Rente

Aktuelle Nachrichten