Unterbrechungsschaden - Betriebsversicherung

Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb (Abschnitt § 1 Abs. 2 a) und b) FBUB). Hierfür wird eine Haftzeit von standardmäßig 12 Monaten als maximale Entschädigungszeit vereinbart.

Als Betriebsgewinn zählt der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und der gehandelten Waren sowie der Gewinn aus Dienstleistungen.

Zu den Kosten zählen ausdrücklich nicht die folgenden, weil sie bei einer Betriebsunterbrechung nicht anfallen können (Abschnitt § 1 Abs. 2 a) FBUB 2008):

  • Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren, soweit es sich nicht um Aufwendungen zur Betriebserhaltung oder um Mindest- und Vorhaltegebühren für Energiefremdbezug handelt;
  • Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle;
  • Umsatzabhängige Aufwendungen für Ausgangsfrachten;
  • Umsatzabhängige Versicherungsprämien;
  • Umsatzabhängige Lizenzgebühren und umsatzabhängige Erfindervergütungen;
  • Gewinne und Kosten, die mit dem Fabrikations-, Handels- oder Gewerbebetrieb nicht zusammenhängen, beispielsweise aus Kapital-, Spekulations- oder Grundstücksgeschäften.

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