Verbandmittel (Gesetzliche Krankenversicherung)

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf Verbandmittel, soweit sie medizinisch notwendig sind. Hierfür können Festbeträge festgelegt werden.

Außerdem hat der Versicherte seit 1.1.2004 Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch fünf EUR und maximal 10 EUR bzw. maximal die Kosten des Verbandmittels zu leisten.

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