Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die im Falle einer schuldhaften Herbeiführung des Versicherungsfalls Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden bietet. Das sind solche Schäden, welche nicht als bloße Folge eine Personen- oder Sachschadens eingetreten sind, beispielsweise durch einen falschen Rat oder eine falsche Auskunft.

Welche Schäden sind versicherbar?

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten in den einzelnen Berufen. Hier einige Beispiele:

ArchitetkInnen/IngenieurInnenFehlerhafte Planung
BuchhaltungsbürosFalsche Abrechnungen
GrafikerInnen/DesignerInnenVerwechslung der Druckvorlagen
GutachterInnen/SachverständigeFalsche Bewertung
ImmobilienmaklerInnenFalschberatung
JournalistInnenVerletzung von Persönlichkeitsrechten
RechtsanwältInnenFristversäumnis
SteuerberaterInnenFehlerhafte Auskunft
ÜbersetzerInnenÜbersetzungsfehler
UnternehmensberaterInnenFehlerhafte Berechnungen
WerbeagenturenUnkorrekte Preisangaben

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Die Person oder die Firma ist versichert gegen die finanziellen Ansprüche der/s Geschädigten. Allerdings gibt es in den einzelnen versicherbaren Berufen eine Reihe von Ausschlusstatbeständen, die jeweils in den berufsspezifischen Besonderen Bedingungen stehen.

Welche Aufgabe hat die Versicherungsgesellschaft?

Der Haftpflichtversicherer hat - ganz allgemein - die Aufgabe, den versicherten Personen und Firmen die Haftung abzunehmen. Praktisch bedeutet dies, dass er an Stelle des VN tritt und für ihn tut, was dieser sonst selbst erledigen müssten. Dieses ist beispielsweise die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht; die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist; die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit den Geschädigten, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten.

Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.

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