Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung

Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung ist eine – im Deckungsumfang weniger weit reichende – Alternative zur D&O-Versicherung. Ihre Bedeutung liegt vor allem dort, wo die D&O-Versicherung für bestimmte Bereiche keinen oder unzureichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.

Gegenstand der Versicherung

Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn die versicherte Person auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden außergerichtlich oder gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bedeutet, dass der Versicherer dem Versicherten auf Wunsch einen Rechtsanwalt benennt, den er beauftragen kann, und dann die mit der Interessenwahrnehmung einhergehenden Kosten trägt. Dabei hat der Versicherte die freie Anwaltswahl.

Versicherte Personen

Der Versicherungsschutz ist auf den Personenkreis auf der Ebene der Unternehmensleitung zugeschnitten, zum Beispiel

  • Vorstände einer Aktiengesellschaft oder eines Vereins,
  • Geschäftsführer einer GmbH,
  • Aufsichtsräte, Beiräte oder Verwaltungsräte.

Versicherungsfall

In zeitlicher Hinsicht sind für das Vorliegen eines Versicherungsfalls zwei Voraussetzungen maßgeblich:

Zum einen gilt der Versicherungsfall als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Versicherte begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten zu verstoßen, die einen Vermögensschaden verursacht haben könnten.

Zum anderen muss die Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Versicherungspolice noch besteht.

Beim Abschluss der Police kann eine Rückwärtsversicherung vereinbart werden. Dann besteht Versicherungsschutz auch für die Fälle, die innerhalb eines Zeitraums von z. B. zwei Jahren eingetreten sind.

Versicherte Kosten

Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung erstattet folgende Kosten:

  • Verfahrenskosten
  • Rechtsanwaltskosten
Hier wird zwischen den außergerichtlichen und den gerichtlichen Kosten unterschieden. Im außergerichtlichen Bereich trägt der Versicherer abweichend von der BRAGO die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten und auf Stundenhonorarbasis abrechnenden Anwalts. Im gerichtlichen Verfahren werden die Anwaltskosten nach Streitwert und gemäß der BRAGO übernommen.
  • Reisekosten

Versicherungssumme/Selbstbehalt

Die Versicherungssumme sollte möglichst nicht unter 250.000 EUR liegen. Regelmäßig wird ein Selbstbehalt von 2.500 oder 5.000 EUR vereinbart.

Deckungsausschlüsse

Der Ausschlusskatalog in der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung ist recht begrenzt. Nicht versichert sind folgende Bereiche:

  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen etc.,
  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die in den USA geltend gemacht werden,
  • Kosten einer negativen Feststellungsklage, einer Streitverkündung oder eines Streitbeitritts,
  • Kosten, die auf Grund einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie unverhältnismäßig sind,
  • Kosten für mehr als drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
  • Kosten zur Abwehr von vorsätzlich herbeigeführten Vermögensschäden.

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