Verrichtungen (Pflegeversicherung)

Die Pflegebedürftigkeit wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
  • Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
  • Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

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Pflegestufen (Pflegeversicherung)

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