Versicherte Personen (Private Krankenversicherung)

Arbeitnehmer

Während die GKV – mit einigen Ausnahmen – grundsätzlich für alle Versicherten offen sind, müssen Arbeitnehmer, die sich privat versichern möchten, über der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Sie unterliegen mit ihrem Einkommen dann nämlich nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Rutscht ein PKV-Versicherter durch die Anhebung der Versichertenpflichtgrenze unter diese Grenze, wird er zunächst einmal wieder versicherungspflichtig in der GKV. Er kann sich innerhalb von drei Monaten von dieser Pflicht von der Krankenkasse befreien lassen.

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel von der PKV zur GKV grundsätzlich nicht mehr möglich (Ausnahme: Bei Bezug von Arbeitslosengeld II).

Steigt das Gehalt im Laufe der Zeit wieder an und übersteigt dieses die Entgeltgrenze, kann der Versicherte grundsätzlich zwischen folgenden Varianten entscheiden:

  • Austritt aus der GKV und sich PKV versichern, oder
  • als freiwilliges Mitglied der GKV sich dort weiterversichern.

Wichtig: Nicht jeder kommt – naturgemäß – in die PKV hinein. Hierfür muss ein entsprechender Versicherungsantrag bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Danach wird beurteilt, ob der Kunde generell versichert werden kann und wenn ja zu welchen Konditionen.

Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter der Grenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Natürlich kann auf Antrag auch der GKV Versicherte seinen Versicherungsschutz mit privaten Versicherungen (Krankenzusatzversicherung) zusätzlich aufbessern.

Beamte & Selbständige

Ganz einfach ist es bei Beamten und Selbständigen. Sie können sich einkommensunabhängig für die PKV entscheiden.

Beamte erhalten von ihrem Dienstherren eine so genannte Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Die Aufwendungen werden mit 50%, 70% für Ehegatten und 80% für Kinder „bezuschusst“. Die PKV bietet hierfür spezielle Beamten-Tarife an. Je nachdem wie hoch der Zuschuss ausfällt, wird ein „passender“ Beamtentarif angeboten.

Rentner

Rentner bleiben in der PKV versichert, wenn sie während ihrer Erwerbsphase bereits in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Sie zahlen dann den vollen Beitrag, da der Arbeitgeberanteil entfällt.

Studenten

Studenten können sich von der Versicherungspflicht der GKV befreien lassen. Voraussetzung: Sie haben einen privaten Versicherungsvertrag abgeschlossen. Das gilt auch für familienversicherte Studenten, welche über die Eltern oder ein Elternteil mitversichert sind.

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