Versicherungs-Aktiengesellschaft (Versicherungs-AG) - Rechtsform

Versicherungs-Aktiengesellschaft  ist eine der drei zulässigen Rechtsformen eines Versicherungsunternehmens. Grundlage ist das Aktiengesetz. Gegenüber anderen AG hat die Versicherungs-AG in jedem Fall den Begriff "Versicherung" im Namen zu führen und in der Satzung eine genaue Beschreibung der betriebenen Sparte und übernommenen Risiken darzustellen. Das Grundkapital ist, abhängig von der betriebenen Sparte, deutlich höher als bei der normalen AG.

Die Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung als Organ der Aktionäre. Im Aufsichtsrat können die Arbeitnehmer ein Drittel bzw. bei mehr als 2.000 Beschäftigten die Hälfte der Plätze besetzen.

Als Vorteil der Rechtsform AG wird die leichtere Beschaffung von Eigenkapital für Investitionen genannt. Als Nachteil ist allerdings anzusehen, dass die AG Renditen für ihre Aktionäre erwirtschaften und ihre Geschäftspolitik damit auch an deren Interessen ausrichten muss.

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