Versicherungsbedarf (Rentenversicherung)

Die Rentenversicherung eignet sich besonders gut als zusätzliche Altersversorgung.

Nach dem Alterseinkünftegesetz werden ab 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen besonders gefördert, die weder vererbt, übertragen, beliehen noch veräußert oder kapitalisiert werden können ("Rürup-Rente").

Dieses "Alles oder nichts"-Prinzip wird aber nicht immer bedarfsgerecht sein. "Klassische" Rentenversicherungen können über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen:

  • Hinterbliebenenversorgung: Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
  • Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
  • Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.

Die steuerliche Behandlung verändert sich durch das Alterseinkünftegesetz auch bei der "klassischen" Rentenversicherung positiv.

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