Versicherungsbedarf (Kfz)

Der Versicherungsbedarf ergibt sich in der Kraftfahrtversicherung bereits automatisch durch das Pflichtversicherungsgesetz, das für die meisten Fahrzeuge den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorschreibt. Die gesetzlichen Deckungssummen reichen dabei nicht aus, sie könnten in seltenen, dann aber katastrophalen Schadenfällen zu niedrig sein. Insbesondere für Personenschäden wurden deshalb in der Vergangenheit praktisch standardmäßig „unbegrenzte“ Deckungen angeboten, die lediglich eine Begrenzung des Schadenersatzes für die einzelne geschädigte Person auf z.B. 8 Mio. EUR vorsehen.

In Folge des Terroranschlags vom 11. September 2001 in den USA und der anschließend erheblich restriktiveren Zeichnungspolitik der Rückversicherer wurden diese Deckungen in der Regel auf eine Höchstgrenze von 50 Mio. EUR beschränkt. Aktuell (2009) haben viele Kfz-Versicherer sie wieder auf 100 Mio. EUR erhöht. Dabei wird auf vereinzelte Schadenfälle verwiesen, in denen die bisherige Höchstgrenze nicht oder gerade eben ausgereicht hätte.

Das Fahrzeug selber stellt oft ebenfalls einen erheblichen Wert dar und ist naturgemäß im Straßenverkehr besonders hohen Gefahren ausgesetzt, kann beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Deshalb ist mindestens die Teilkasko- und bei höherwertigen bzw. jüngeren Fahrzeugen die Vollkasko-Versicherung wichtig. Selbstbeteiligungen begrenzen dabei den kostenintensiven Ersatz von Kleinschäden und führen zu einer spürbaren Prämienreduzierung. Das System der Schadenfreiheitsklassen bietet zudem einen hohen Anreiz zu unfallfreiem Fahren, denn darüber kann sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung der Beitrag auf bis zu 25 oder 30 Prozent der Tarifprämie gesenkt werden, allerdings kann umgekehrt bei schadenträchtigem Fahren der Beitrag auf ein Mehrfaches der Tarifprämie ansteigen.

Die Prämienfindung wird durch Tarifgruppen und beim PKW durch Regionalklasse und Typklasse sowie den gewählten Versicherungsumfang bestimmt. Dazu kommen verschiedene „weiche Tarifmerkmale“, die je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet sind und die Vergleichbarkeit erschweren. Ergänzt wird der Versicherungsschutz häufig um einen Schutzbrief, der Kosten abdeckt, die die Kaskoversicherung nicht übernimmt.

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