Versicherungsbedarf (Lebensversicherung)

Lebensversicherungen können für vielfältige Zwecke eingesetzt werden:

  • Altersvorsorge: Kapitalbildende und Rentenversicherungen ergänzen die gesetzliche Rentenversicherung oder ersetzen sie (bei Selbstständigen). Sie sind dafür besonders gut geeignet, weil sie anders als reine Finanzprodukte die so genannten biometrischen Risiken wie Langlebigkeit (Rentenversicherung) oder Todesfall (Risiko- und gemischte Lebensversicherung) abdecken. Im Rahmen des Drei-Schichten-Modells werden klassische Kapital- und Rentenversicherungen nicht mehr als Altersvorsorgeprodukte, sondern als Produkte zum Vermögensaufbau angesehen. Dennoch hat gerade das Alterseinkünftegesetz zu einer Steigerung der Attraktivität von privaten Rentenversicherungen geführt, zumindest dann, wenn sie als Rente ausgezahlt werden. Außerdem haben die Rentenreformen der letzten Jahre zum einen das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Bedarf einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge verschärft sowie den Anstoß zur Entwicklung neuer Produkte (Riester-Rente, Basis-Rente) gegeben.
  • Hinterbliebenenversorgung: Risiko-, gemischte Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen mit Rentengarantie dienen (auch) zur Versorgung hinterbliebener Angehöriger bei vorzeitigem Tod oder schwerer Krankheit (Dread Disease) des Versicherten.
  • Finanzierung: Kapitallebensversicherungen – insbesondere Tilgungsaussetzungsversicherungen – sowie Restschuldversicherungen eignen sich auch für Finanzierungszwecke. Die Eignung wird durch die Änderung der steuerlichen Behandlung bei ab 1.1.2005 neu abgeschlossenen Verträgen allerdings eingeschränkt.
  • Kapitalanlage: Kapitallebens- oder Rentenversicherungen stellen auch eine interessante Kapitalanlage dar, da sie anders als viele andere Anlageformen unter anderem eine garantierte Verzinsung bieten. Dies kann auch nach Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen für ab 1.1.2005 neu abgeschlossene Versicherungen noch gelten.
  • Versorgung von Kindern, zum Beispiel durch die Ausbildungsversicherung oder die Heiratsversicherung.
  • Absicherung des Einkommensverlustes bei Berufsunfähigkeit durch die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Der Gestaltung von Lebensversicherungen sollte eine genaue Analyse des Verwendungszwecks vorausgehen, da ein Nachteil die Langfristigkeit ist, die sich in Nachteilen bei vorzeitiger Auflösung äußert. Es gibt zunehmend Möglichkeiten der Flexibilisierung, wie z.B. die Abrufoption, um die Versorgung der langfristig kaum übersehbaren Veränderung von Lebensumständen leichter anpassen zu können. Beachten muss man auch die steuerliche Behandlung, denn Fehler bei der Gestaltung können empfindliche Steuernachteile nach sich ziehen.

Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung (Beispiel: Familienplanung) senken das Interesse an Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase (wechselnde Beitragszahlungen, vorübergehendes Ruhenlassen, wechselnder Ein- und Ausschluss von Zusatzversicherungen) zulassen.

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