Versicherungsfall = Rückruf - Definition

Der Versicherungsfall ist der Rückruf von Erzeugnissen/Produkten. Der Rückruf wird wie folgt definiert:

Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung
- des Versicherungsnehmers,
- zuständiger Behörden oder
- sonstiger Dritter
an Endverbraucher, Endverbraucher beliefernde Händler, Vertrags- oder 
sonstige Werkstätten,   die  Erzeugnisse von autorisierter Stelle auf 
die angegebenen Mängel prüfen und die ggf. festgestellten Mängel 
beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu 
lassen. Als Rückruf gilt auch die Warnung vor nicht sicheren 
Erzeugnissen, soweit auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur 
Vermeidung von Personenschäden eine Warnung ausreichend ist.

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