Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Rentenversicherung)

In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind versicherungsfrei:

  • Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
  • Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften, wenn sie eine der gesetzlichen Rente vergleichbare und gesicherte Versorgung haben.
  • Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn sie eine der gesetzlichen Rente vergleichbare und gesicherte Versorgung haben.
  • Geringfügig Beschäftigte.
  • Studenten während eines Praktikums, das nicht mit mehr als 400 EUR im Monat bezahlt wird.
  • Rentner, Pensionäre sowie bis zum Alter 65 nicht gesetzlich versicherte Personen.

Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungsfrei werden:

  • Selbstständige und Angestellte, die in bestimmten berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.
  • Lehrer und Erzieher an Privatschulen mit beamtenähnlicher Versorgung.
  • Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe, die sich gewöhnlich nicht in Deutschland aufhalten.
  • Bestimmte selbstständige Handwerker, die mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
  • An sich versicherungspflichtige Selbstständige (Scheinselbstständige) während der ersten drei Jahre der Existenzgründung.
  • Ältere ab 58 Jahre, die nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen Tätigkeit versicherungspflichtig werden.

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