Versicherungsvermittlerregister - Online-Register der DIHK

Seit dem 1. Januar 2009 benötigen alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater eine Gewerbeerlaubnis und müssen sich im zentralen Online-Register der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eintragen lassen. Dieses Register ist unter der Adresse www.vermittlerregister.info erreichbar, die dort erfassten gewerbebezogenen Daten des Versicherungsvermittlers bzw. –beraters sind frei einsehbar.

Um eine gewerberechtliche Erlaubnis von der zuständigen IHK zu erhalten, muss der Versicherungsvermittler bzw. –berater folgende Nachweise erbringen:

  • persönliche Zuverlässigkeit: In den letzten fünf Jahren darf keine rechtsgültige Verurteilungen wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder einer Insolvenzstraftat erfolgt sein.
    • Unterlagen: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  • geordnete Vermögensverhältnisse: Es darf kein Insolvenzverfahren gegen den Antragsteller eröffnet sein.
    • Unterlagen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und die Auskunft aus dem Schuldenverzeichnis.
  • eine Berufshaftpflichtversicherung (mit ausreichender Vermögensschadenhaftpflichtdeckung in Höhe von 1,13 Mio. Euro)
  • einen entsprechenden Sachkundenachweis

Die IHKs sind sowohl für die Zulassung der einzelnen Unternehmen (als Zulassungsstelle), als auch für die Führung des Vermittlerregisters zuständig.

Weiterführende Links

Merkblatt: Annexvermittler

Merkblatt: Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (Versicherungsvermittlerrichtlinie)

Merkblatt: Sachkundenachweis und -prüfung

Merkblatt: Gebundene Versicherungsvertreter (Versicherungsvermittlerrichtlinie)

Merkblatt: Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung (Versicherungsvermittlerrichtlinie)

Merkblatt: Versicherungsberater (Versicherungsvermittlerrichtlinie)

Quellenhinweis

www.dihk.de

www.vermittlerregister.info

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