Verstoßtheorie

Der Versicherungsfall ist nach der Verstoßtheorie in dem Zeitpunkt entstanden, in dem der Schaden verursachende Verstoß vorgenommen wird.

Diese Schadendefinition wird nur in Ausnahmefällen wie der Architekten-, Ingenieur- und Vermögensschadenhaftpflicht verwendet.

"Der Versicherungsschutz umfasst Verstöße, die zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages begangen werden, sofern sie dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages gemeldet werden." (Abschnitt 2.1 der "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren" nach den Musterbedingungen des GDV)

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