Vertragslaufzeit - VVG § 11

Außer in der Lebens- und Krankenversicherung sind Versicherungsverträge bereits zum Ende des dritten statt bisher des fünften Versicherungsjahres erstmals für den Versicherungsnehmer (VN) kündbar.

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).

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